Nach über 30 Jahren steigt zum 1.1.2025 der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung. Das sind gute Nachrichten für Sparer – der Zins liegt aktuell noch bei 0,25 Prozent, ab dem kommenden Jahr steigt er auf 1,0 Prozent. Möglich ist das, weil auch die Zentralbanken den Leitzins nach Jahren der Nullzinspolitik wieder angehoben haben.
Was ist der Höchstrechnungszins?
Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist der maximale Zinssatz, den Lebensversicherer ihren Kunden auf den Sparanteil der Versicherungsbeiträge garantieren dürfen. Er kommt vor allem bei klassischen Lebensversicherungen zum Tragen, die sicherheitsorientierten Kunden eine Mindestgarantie auf ihre Beiträge und spätere Rente versprechen.
Mit der Anhebung zum 1.1.2025 dürfen Versicherer also mehr garantieren als bislang.
Wie sind neue und bestehende Verträge betroffen?
Sowohl neue als auch bestehende Verträge profitieren von der Änderung. Bei Neuverträgen ist davon auszugehen, dass höhere Garantierenten vereinbart werden können. Bestandskunden können auf eine höhere Überschussbeteiligung hoffen.
Klassikzins oder Kapitalmarkt?
Viele Versicherer bieten jetzt schon die Möglichkeit, auch bei einem Vertragsabschluss in 2024 bereits vom höheren Zins 2025 zu profitieren. Die sogenannte Umstellungsgarantie führt dann zu einer automatischen Anhebung der garantierten Leistungen ab 2025.
Auch wenn klassische Produkte wieder attraktiver werden, so steht der Kaufkrafterhalt beim Vermögensaufbau im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Rendite in jedem Fall die Inflation übertreffen muss, damit der Geldwert erhalten bleibt. Ist dies nicht der Fall, so erhöht sich zwar nominell das angesparte Vermögen, die reale Kaufkraft sinkt aber, weil sich Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens deutlicher verteuern als der Zins im selben Zeitraum erwirtschaftet.
Daher sind Altersvorsorgeprodukte zu prüfen, die die Chancen am Kapitalmarkt nutzen. Sie können die notwendige Rendite mit gewünschten Sicherheitsinstrumenten kombinieren.