Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Nach einem Urteil durch den Bundesgerichtshof (IV ZR 76/11) vom 07.05.2014 sind alle Lebensversicherungs­verträge im Zeitraum 1991 – 2007 schwebend unwirksam, bei denen die Gesellschaften nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt haben.

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  • Vorprüfung Ihres bestehenden oder bereits gekündigten Vertrages
  • Kein Prozesskostenrisiko
  • Honorar nur im Erfolgsfall

Zur Vorprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vertragspolice
  • Widerrufsbelehrung (Vertragsunterlagen)
  • Versicherungsschein
  • Letzte Wertmitteilung

Alle Unterlagen können per email übersandt werden.

Im Erfolgsfall erhalten Sie durchschnittlich 20% - 150% mehr Vertragsguthaben, als bei einem Rückkauf!

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Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.


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